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   ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11   

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ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11 (https://dejure.org/2011,61167)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2011 - 25 Ca 28/11 (https://dejure.org/2011,61167)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2011 - 25 Ca 28/11 (https://dejure.org/2011,61167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 611 Abs 1 BGB, § 138 BGB, § 134 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung des Arbeitgebers - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - Zahlungsanspruch aus einer Provisionsvereinbarung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (BAG, 18.3.2010, 2 AZR 337/08 Juris; BAG, 10.7.2008, 2 AZR 1111/06, AP Nr. 181 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, NZA 2011, 505ff.).

    Er muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben auf die zukünftige Arbeitsmenge anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, NZA 2011, 505ff.).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    Von den Arbeitsgerichten nachzuprüfen ist dagegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich vollzogen wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG, 10.7.2008, 2 AZR 1111/06, AP Nr. 181 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (BAG, 18.3.2010, 2 AZR 337/08 Juris; BAG, 10.7.2008, 2 AZR 1111/06, AP Nr. 181 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, NZA 2011, 505ff.).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also missbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG, 22.5.2003, 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung sich auf eine nach sachlichen Merkmalen genauer bestimmte Stelle bezieht (BAG, 22.5.2003, 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitgeber bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 283 Satz 1, 252 BGB verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG 10.12.2008, 10 AZR 889/08, NZA 2009, 256 ff. m.w.N.).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils für den freien Arbeitsplatz der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (BAG, 5.6.20008, 2 AZR 107/07,AP Nr. 178 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    Der Arbeitgeber muss deshalb in derartigen Fällen die Entwicklung des Beschäftigungsvolumens nachvollziehbar darstellen, beispielsweise durch eine Darstellung der Entwicklung und einen Vergleich des Auftrags- und Beschäftigungsvolumens in Referenzperioden (BAG, 18.5.2006, 2 AZR 412/05,AP Nr. 7 zu § 9 AÜG).
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (BAG, 18.3.2010, 2 AZR 337/08 Juris; BAG, 10.7.2008, 2 AZR 1111/06, AP Nr. 181 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, NZA 2011, 505ff.).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86

    Überprüfung einer Unternehmerentscheidung daraufhin, ob sie unsachlich,

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11
    Damit entfällt die Beschäftigungsmöglichkeit für die mit diesen Aufgaben bislang beschäftigten Arbeitnehmer (BAG, 6.8.1987, 2 AZR 559/86, Juris; ErfK/Oetker, 11. Aufl., § 1 KSchG Rn. 269).
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